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Wir klären auf: Darf man mit einem Gabelstapler auf der Straße fahren?

18.12.2024 09:43:49

Stapler und andere Flurförderzeuge werden hauptsächlich in der innerbetrieblichen Logistik eingesetzt. Sie spielen jedoch auch eine wichtige Rolle beim Be- und Entladen von Lkw und anderen Fahrzeugen. Dabei kommen Flurförderzeuge oft mit dem öffentlichen Straßenverkehr in Berührung, insbesondere wenn der Verladevorgang nicht an der Rampe, sondern auf dem Parkplatz oder auf einer Zufahrt erfolgt. Solche Einsätze bergen nicht nur ein erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer, sondern unterliegen auch zusätzlichen rechtlichen Vorschriften.

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Sobald ein Stapler oder ein anderes motorisiertes Flurförderzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird, müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beachtet werden. Diese Vorschriften gelten für jeden Verkehrsteilnehmer, der sich in öffentlichen Verkehrsräumen aufhält und bewegt. 

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind wesentliche Regelwerke, die die Anforderungen an Transportmittel im Straßenverkehr definieren. Sie legen die Grundlagen für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb von Fahrzeugen fest, einschließlich spezieller Maschinen wie Gabelstapler.

In diesem Blogartikel werfen wir einen tieferen Blick auf wichtige Aspekte des Straßenverkehrsrechts und der StVZO, die jeder kennen sollte, der Stapler auf öffentlichen Straßen im Einsatz hat.

Vorschriften nach Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kraftfahrzeuge müssen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. Fortbewegungsmittel mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h benötigen eine behördliche Genehmigung. Ausnahmen gibt es für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, die zulassungsfrei sind, aber dennoch eine Betriebserlaubnis benötigen.

§ 1 Zulassung

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.

(2) Als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

 § 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h [...].

 § 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten: a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler.

Auch wenn bestimmte Stapler aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h von den Zulassungsvorschriften befreit sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie ohne zusätzliche Anpassungen oder Ergänzungen im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen.

Betriebserlaubnis von Flurförderzeugen

Für Gabelstapler wird grundsätzlich keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Stattdessen muss eine Betriebserlaubnis für jedes einzelne Fahrzeug beantragt werden. Dafür muss der Gabelstapler alle Bau- und Betriebsvorschriften gemäß §30 Abs. 9 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erfüllen. Dies bedeutet, dass der Stapler entsprechend ausgerüstet sein muss, um die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge zu erhalten.

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge

(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a) bis g) [...] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Technische Anforderungen für Flurförderzeuge

Die StVZO schreibt vor, dass Gabelstapler bestimmte technische Bedingungen erfüllen müssen, um im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen. Dazu gehört auch eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h und 20 km/h, die laut Fahrerlaubnisverordnung für die technischen Voraussetzungen und die Betriebserlaubnis von Gabelstaplern relevant sind.

Voraussetzung nach Fahrzeug Zulassungsverordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung

Die Anforderungen an die Ausrüstung von Staplern für den öffentlichen Verkehr sind ausschlaggebend für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb. Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst:

  1. Lichttechnische Einrichtungen
    Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung §22 a umfassen die Beleuchtung, die den geltenden Normen entsprechen muss. Dazu zählen Scheinwerfer, Begrenzungsleuchten, Rücklichter, Bremsleuchten, Rückstrahler, Blinker und andere notwendige Beleuchtungseinrichtungen, die sowohl bei Tageslicht als auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind.

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  2. Sicherheitsanforderungen
    Im Allgemeinen müssen Flurförderzeuge die Anforderungen zur Beschaffenheit von Fahrzeugen gemäß § 30 StVZO erfüllen. Das bedeutet, dass ihr Einsatz andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr als unvermeidlich gefährden darf. Eine solche vermeidbare Gefährdung können die Gabelzinken eines Gabelstaplers darstellen. Daher ist es bei Leerfahrten auf öffentlichen Straßen erforderlich, ein Gabelzinkenschild anzubringen.

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    Zudem muss der Staplerfahrer bei Unfällen so gut wie möglich vor Verletzungen geschützt werden. Dies kann durch zusätzliche Ausrüstung wie Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme sichergestellt werden. Dazu gehören auch spezifische Anforderungen an die Anordnung von Kupplungs-, Brems- und Fahrpedal, die Rückenlehnen sowie die Höhenverstellung des Fahrersitzes.

    Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsraum Innenansicht
  3. Bremsanlage
    Stapler müssen mindestens zwei unabhängige Betätigungseinrichtungen für die Bremsanlagen besitzen, von denen eine feststellbar sein muss. Die Bremsvorrichtung sollte vom Fahrersitz aus leicht erreichbar sein. Um optimale Sicherheit zu gewährleisten, sollten die Bremsen regelmäßig überprüft und gewartet werden.

  4. Sichtfeld des Fahrers
    Der Fahrersitz und das Hubgerüst sollten so positioniert sein, dass der Fahrer das bestmögliche Sichtfeld hat. Außenspiegel sind unerlässlich für die sichere Führung des Fahrzeugs. Ausnahmen können gemacht werden, jedoch sollten bei Querstaplern grundsätzlich keine Ausnahmen im Hinblick auf das Sichtfeld zugelassen werden.

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  5. Reifen mit Federung
    Die Reifen müssen spezifischen Anforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Bauart, der Höchstgeschwindigkeit und der Belastbarkeit. Bei gefederten Triebachsen sind Gummireifen bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit zulässig. In jedem Fall müssen die Reifen des Staplers über eine ausreichende Profiltiefe verfügen.

Alle Fragen zu den Voraussetzungen zum rechtlich korrekten Einsatz für den öffentlichen Straßenverkehr für Ihren Stapler haben wir in unserem Merkblatt zusammen gefasst.

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Da Stapler nicht die Voraussetzungen einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nach Fahrzeugtyp erfüllen, wird für jeden Stapler eine Einzelbetriebserlaubnis benötigt. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann eine Zulassung eines Staplers für den öffentlichen Verkehrsraum bei der zuständigen Behörde erteilt werden.

Führerschein und Qualifikation

Nur Personen, die im Besitz eines speziellen Gabelstaplerscheins sind sowie über einen Fahrauftrag verfügen, dürfen Gabelstapler und andere Flurförderzeuge mit Fahrerstand bedienen. Ein Führerschein allein reicht nicht aus, um einen Gabelstapler im öffentlichen Verkehr zu führen.

Für das Führen von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gelten spezielle Vorschriften: Ein Führerschein ist erforderlich, abhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Flurförderzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren, benötigen keine Fahrerlaubnis; dies gilt beispielsweise für Mitgänger Flurförderzeuge. Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 25 km/h erfordern mindestens einen L-Führerschein, der ab 16 Jahren erworben werden kann. Der Führerschein der Klasse L ist bereits in der Klasse B enthalten. Für Fahrzeuge, die schneller als 25 km/h fahren, sind Führerscheine der Klassen B, C oder C1 erforderlich, abhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges. Das eigenständige Führen von Flurförderzeugen ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt.

In bestimmten öffentlichen Verkehrssituationen ist zudem eine Begleitperson erforderlich, die den Fahrer anleitet und zusätzliche Sicherheit gewährleistet. Diese Begleitperson geht neben dem Stapler und signalisiert dem Verkehr mit einer weiß-rot-weißen Fahne. Sie beobachtet den Straßenverkehr und warnt den Staplerfahrer vor möglichen Gefahren.

Der Staplerschein stellt sicher, dass der Fahrer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Fahrzeug sicher zu steuern. Ohne diese spezielle Qualifikation, die über einen Staplerschein nachgewiesen wird, ist das Führen eines Gabelstaplers nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Schulungen und Prüfungen absolviert haben, bevor sie einen Gabelstapler bedienen dürfen.

Sicherheitsvorschriften und Unfallvermeidung im öffentlichen Straßenverkehr

Die Einhaltung der StVZO ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Beim Überqueren von öffentlichen Straßen mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern müssen besondere Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Die Vorschriften der StVZO sorgen dafür, dass nur technisch einwandfreie und sicher geführte Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Dies schließt auch die regelmäßige Wartung und Inspektion ein, um mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ein Gabelstapler, der nicht den Vorgaben der StVZO entspricht, stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Daher ist es von größter Bedeutung, dass Fahrer und Betreiber die gesetzlichen Bestimmungen genau kennen und strikt einhalten.

Rechtliche Konsequenzen

Das Missachten der Straßenverkehrsordnung (StVZO) kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer ohne die entsprechende Qualifikation und Fahrerlaubnis einen Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr führt, riskiert hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung.

Beim Einsatz eines Flurförderzeugs auf öffentlichen Straßen ist unbedingt auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Für Gabelstapler, die mindestens 20 km/h fahren können, besteht eine Versicherungspflicht. Auch Schlepper und Routenzüge, die mindestens 6 km/h erreichen, unterliegen je nach Gesamtgewicht ebenfalls der Pflichtversicherung. Stapler und andere Flurförderzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sollten in die betriebliche Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Dies sollte das Unternehmen in Absprache mit der Versicherung klären.

Zudem kann es bei Unfällen zu Haftungsfragen kommen, die nicht nur den Fahrer, sondern auch den Arbeitgeber betreffen können. Wenn der Führer eines Flurförderzeugs auf öffentlichen Straßen schuldhaft einen Schaden verursacht, der nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, kann er ebenso wie der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haften. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, ist es daher unerlässlich, dass alle Beteiligten sich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewusst sind und diese strikt einhalten.

Schlussfolgerung

Die StVZO spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Straßenverkehr und den ordnungsgemäßen Einsatz von Fahrzeugen, einschließlich Gabelstapler. Jeder, der mit diesen Maschinen arbeitet oder sie im öffentlichen Verkehr nutzt, sollte die genannten Aspekte genau kennen und beachten. Es ist wichtig, genaue Informationen über die StVZO und ihre Anforderungen zu haben, um Missverständnisse und Verstöße zu vermeiden. Nur durch die Einhaltung dieser Anforderungen kann die Sicherheit auf den Straßen und in den Betrieben gewährleistet werden.

Egal, ob ein Stapler auf öffentlichen Straßen oder nur auf dem Betriebsgelände eingesetzt wird, sollten die Fahrer stets mit Vorsicht und Rücksicht fahren. Beim Überqueren oder Befahren einer öffentlichen Straße ist stets besondere Vorsicht geboten.

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Stefan Hindinger

Von Stefan Hindinger

Experte für Gabelstapler

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