Sie stehen vor einer Neuanschaffung oder wollen Altgeräte aus Ihrer Staplerflotte durch neue, energieeffiziente Elektrostapler ersetzen? Dann empfehlen wir Ihnen, vorab die verschiedenen Förderprogramme des Bundes zu prüfen. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und was ist bei der Beantragung zu beachten? Toyota begleitet Sie auch bei Fördermöglichkeiten auf dem Weg zur passenden Antriebslösung für Ihre Gabelstapler - damit Sie am Ende wertvolle Ressourcen sparen können.
Mit dem Klimaschutzprogramm und dem neuen Klimaschutzgesetz will die EU den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich bis 2030 um 55 Prozent verringern. Dies soll unter anderem mit der CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe, der Förderung energieeffizienter Technologien und erneuerbaren Energien sowie der Wasserstoffstrategie gelingen. Elektrostapler und Brennstoffzellenstapler tragen zur CO2 Einsparung und so zur langfristigen Dekarbonisierung des Verkehrs- und Logistiksektors bei. Aus diesem Grund fördert der Bund die Neuanschaffung von Flurförderzeugen mit Elektroantrieb sowie Investitionen zum Ersatz von Altgeräten mit direkten Zuschüssen. Doch welche Förderprogramme gibt es, was ist bei der Antragstellung zu beachten und mit welcher Förderquote können Unternehmen kalkulieren?
Fördergelder für Investitionen zur Verringerung von CO2- Emissionen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aktuell ein Förderprogramm im Bereich Energieeffizienz mit der Bezeichnung „Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ an. In diesem Rahmen werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Das Programm ist technologieoffen und kann auch für die Anschaffung neuer Elektrostapler genutzt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn Sie Ihren Gas- oder Dieselstapler auf alternative Antriebe wie Li-Ionen-Technik oder Wasserstoff umstellen möchten, oder aber auch der Wechsel von Blei-Säure-Technik zu Li-Ionen-Zellen.
Die Fördergelder sind einerseits von der Höhe der CO2-Einsparung und andererseits von der Unternehmensgröße, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen, abhängig. Die staatliche Förderung unterscheidet:
- Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro)
- Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro)
- Nicht-KMU
Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 1200 Euro für kleine Unternehmen, 900 Euro für mittlere Unternehmen, beziehungsweise 500 Euro für Nicht-KMU pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt.
Insgesamt beträgt die Förderquote maximal:
- Kleinst-Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Mittlere Unternehmen: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Nicht-KMU: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
- Ersatzinvestitionen (Austausch) und Neuinvestitionen
- Kauf oder Leasing (eingeschränkt auf 24 Monate) förderfähig
- Elektrostapler ausschließlich am Unternehmensstandort des Subventionsempfängers in Betrieb
- Anspruch haben private und kommunale Wirtschaftsunternehmen
Toyota Material Handling Deutschland begleitet Unternehmen auf Wunsch gemeinsam mit einem erfahrenen Dienstleister durch den gesamten Prozess von der Erstellung eines individuellen Energieeinsparkonzepts über die Antragsstellung bis hin zum Mittelverwendungsnachweis und der Endabrechnung mit dem Fördergeber. Dieser kann bereits vorab einschätzen, mit welcher Fördersumme die geplante Investition voraussichtlich gefördert werden wird. Dieser erste Fördermittelcheck ist kostenlos und ermöglicht so Firmenkunden bereits im Vorfeld eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ob sich der Aufwand für die Ausfertigung der Unterlagen und die Antragstellung beim BAFA lohnt.
Benötigte Informationen zur Vorabprüfung der Förderhöhe
Ersatzbeschaffung (Austausch) Gabelstapler
- Angebot Neuinvestition E-Stapler
- Technische Daten + Verbrauchswerte E-Stapler
- Technische Daten + Verbrauchswerte „Altgerät"
- Geplante Betriebsstunden
- Daten des antragsstellenden Unternehmens (Mitarbeiter, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme)
Neuinvestition Gabelstapler
- Angebot Neuinvestition E-Stapler
- Verbrauch E-Stapler (gemäß Datenblatt)
- Angebot Vergleichsstapler (Diesel oder Treibgas)
- Verbrauch Vergleichsstapler (gemäß Datenblatt)
- Geplante Betriebsstunden
- Daten des antragsstellenden Unternehmens (Mitarbeiter, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme)
Gut zu wissen
- Ein detailliertes Energieeinsparkonzept zur Ressourceneffizienz muss von einem BAFA-zertifizierten Energieberater erstellt werden oder das antragstellende Unternehmen verfügt für den angegebenen Standort über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS
- Soll zum Aufladen der Batterie regenerative Energie, zum Beispiel aus Photovoltaik genutzt werden, können höhere Fördergelder beantragt werden
Generell ist das BAFA um eine schnelle Bearbeitung aller Anträge bemüht. Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 bis 5 Wochen zu rechnen. Beianträge werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen genehmigt, ohne, dass bereits vollumfänglich über den Hauptantrag entschieden wurde.
Insgesamt sparen die Investitionen in die Elektrotechnologie nicht nur Energiekosten und CO2, sondern werden durch bundeseigene Förderprogramme subventioniert. Je höher dabei die prognostizierte CO2-Einsparung pro Jahr ausfällt, desto höher ist auch die Förderhöhe. Der bürokratische Aufwand für die Konzepterstellung, Beantragung und Abwicklung mit dem BAFA wird durch die Zusammenarbeit mit Toyota und einem erfahrenen Dienstleister für den Kunden auf ein Minimum reduziert.
Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Stapler
Die Förderung von Elektro-Gabelstaplern in der Intralogistik, von kleinen Gabelstaplern bis zum Gepäckschlepper am Flughafen, ist im „Innovationsprogramm Logistik 2030“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI als gute Möglichkeit hervorgehoben, um den Energieverbrauch, den Ausstoß von Schadstoffen und CO2-Emissionen zu senken. Damit ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Bereitstellung nationaler Fördermittel für Brennstoffzellen-betriebene Flurförderzeuge gesetzt, die der Technologie zum weiteren Durchbruch am Markt verhelfen wird und die gesetzten Klimaziele unterstützt.
Toyota Material Handling Deutschland ist im Rahmen des Förderaufrufs NIP2 aus dem „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) an Projekten mit Brennstoffzellenstaplern inklusive der benötigten Wasserstoff-Infrastruktur beteiligt. Zusammen mit seinen Kunden hat Toyota die nötigen Anträge für Fördermittel als Investitionskostenzuschüsse gestellt, denn als Projektplanungs- und Realisierungspartner bietet Toyota das breiteste Portfolio an Flurförderzeugen und verfügt über zahlreiche Projekterfahrungen mit einem Netzwerk an kompetenten Planern, Gutachtern und Lieferanten für die Wasserstoff-Infrastruktur.
Förderung für Elektrostapler - so kommen Sie ans Ziel
Mit Unterstützung von Toyota Material Handling können Sie auf dem Weg zu umweltfreundlicheren Staplerlösungen die Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder des BMDV nutzen und Ihre Investitionen minimieren. Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um den Kauf Ihres energieeffizienten Gabelstaplers Antragsprozess und steht Ihnen bei der Umsetzung zur Seite.
Das BAFA Förderprogramm bietet nicht nur einen finanziellen Anreiz für die Elektromobilität, sondern macht auch deutlich, dass die weitere Dekarbonisierung des Verkehrs- und Logistiksektors in vollem Gange ist. Mit der Einführung energieeffizienter Technologien wie Elektrostapler und Brennstoffzellenstapler können Unternehmen nicht nur ihren CO2-Ausstoß senken, sondern auch die Kosten für Wartung und Energie reduzieren.
Sehen Sie sich unsere Beispielrechnung an und erfahren Sie hier, wie wir Sie bei der Förderung für neue Elektro-Gabelstapler unterstützen können. Nutzen Sie auch diese Fördermöglichkeiten und machen Sie sich fit für die Zukunft!